VG Würzburg: Heimrecht, Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes, Mängel, erhebliche Mängel, Anordnungen, Besondere Wohnform der Eingliederungshilfe, Unerlässlichkeit freiheitseinschränkender Maßnahmen, rechtliche Legitimation freiheitseinschränkender Maßnahmen, Dokumentation der Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen, Dokumentation der Alternativenprüfung und der Art und Dauer freiheitseinschränkender Maßnahmen, fachgerechte Anwendung freiheitseinschränkender Maßnahmen entsprechend der Gebrauchsanweisung des Sicherungssystems, Schulung zum Umgang mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen, Nachweis der Schulung, Zwangsgeldandrohung, hinreichende Bestimmtheit der Zwangsgeldandrohung, Systemischer Mangel, Dokumentationspflicht, Fachgerechte Anwendung, Schulungsverpflichtung, Kostentragung
Urteil vom 22.05.2026 – W 3 K 24.355